Spaßbieter bei eBay

Spaßbieter dürfen vom Verkäufer wirksam mit einer Vertragsstrafe von 30 Prozent des letzten Gebots belegt werden!

Ein interessantes Urteil für alle eBay-Verkäufer.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/69800

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